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Unser Kriterienkatalog

 

Der Faire Handel tritt für global gerechte Handelsbeziehungen ein und bietet eine wirksame Alternative: sowohl durch den fairen Handel mit Produkten als auch durch politische und Bildungsarbeit. Der Begriff „Fairer Handel“ ist gesetzlich nicht geschützt. Wir orientieren uns an der international anerkannten Definition.

Im fairen Stadtplan sind Verkaufsstellen, Organisationen und Initiativen aufgeführt, die durch ihr Angebot und ihr Handeln einen Beitrag für ein „faires Berlin“ leisten.

Hier findest du zu allen Kategorien die anerkannten Siegel, die ein Produkt haben sollte und die zusätzlichen Kriterien, die ein Standort erfüllen muss, um in den fairen Stadtplan aufgenommen zu werden.

Auf Produktebene gelten folgende anerkannte Fair-Handels-Zertifizierungen/Siegel:

 

Zusätzlich für den Textilbereich gelten diese Fair-Handels-Zertifizierungen:

 

Auf Unternehmensebene gelten folgende Organisationen als anerkannte Fair-Handels-Unternehmen:

 

 

 

 

Anerkennung von Ansätzen des Direct Trade bzw. solidarischen Handels:

Im Bereich Kaffee werden zusätzlich Röstereien anerkannt, die solidarischen oder direkten Handel betreiben und deren Importstandards sich an Fair-Handels-Prinzipien orientieren (z.B. Mitglieder des Importkollektivs Roasters United, Mitglieder der MITKA.)

Hier findest du die Kriterien und Anforderungen, welche erfüllt werden müssen um in den Stadtplan aufgenommen zu werden

Verkaufsorte bieten mind. zwei Produkte/Warengruppen aus Fairem Handel in ihrem regelmäßigen Sortiment an.

Einzelgeschäfte und Handelsketten mit nachhaltigem Anspruch/ nachhaltigem Mehrwert führen mind. zwei Produkte/ Warengruppen aus Fairem Handel in ihrem regelmäßigen Sortiment.*

Einzelgeschäfte führen mind. ein Produkt/Warengruppe aus fairem Handel im regelmäßigen Sortiment.*
Weitere anerkannte Siegel/Logos in dieser Kategorie: Fair Trees (faire Weihnachtsbäume) und Fair Rubber (Produkte aus Naturkautschuk/ Latex, z.B. Handschuhe)

Das Unternehmen führt mind. zwei Produkte/Warengruppen aus Fairem Handel in seinem regelmäßigen Sortiment.

Der Verkaufsort führt mind. ein Produkt/Warengruppe aus Fairem Handel (z.B. Fairtrade Gold) im regelmäßigen Sortiment. Bietet ein Unternehmen im Kerngeschäft Schmuck aus Metallen an, muss dieser größtenteils in Handarbeit hergestellt worden sein.

Einzelgeschäfte und Handelsketten mit nachhaltigem Anspruch/ nachhaltigem Mehrwert führen mind. zwei Produkte/Warengruppen mit Bestandteilen aus Fairem Handel im regelmäßigen Sortiment. *

Verkaufsorte führen mind. zwei Produkte/Warengruppen aus Fairem Handel in ihrem regelmäßigen Sortiment.

Verkaufsstellen, die eines der aufgeführten Produkte/Warengruppen aus Fairem Handel im regelmäßigen Angebot führen. Für diese Produktgruppen gelten folgende anerkannte Siegel/Logos:
• Faire Natursteine: XertifiX
• Faire IT: Computermäuse, Fairphone, SHIFTphone
• Produkte aus Naturkautschuk/Latex: Fair Rubber
• Fairer Waren-/Snackautomat: Fair-O-Mat.

In Restaurants und Imbissen müssen mind. zwei Produkte/Warengruppen aus Fairem Handel Bestandteil des regelmäßigen Sortiments sein.

Bars und Kneipen führen mind. zwei Produkte in ihrem regelmäßigen Angebot, die fair gehandelte Zutaten enthalten. Mischgetränke (alkohol./ nicht-alkohol.) enthalten mind. eine faire Zutat. Wenn Kaffee angeboten wird, muss dieser fair gehandelt sein.

Hotels führen mind. zwei Produkte/Warengruppen aus Fairem Handel in ihrem regelmäßigen Angebot (Gastronomie, Drogerieartikel/Kosmetik, Textilien).

Cafés, Eisdielen und Bäckereien führen mind. ein Produkt/eine Warengruppe aus Fairem Handel im regelmäßigen Angebot. Wird Kaffee angeboten, muss er fair gehandelt sein. *

Mensen und Kantinen führen mind. zwei Produkte aus Fairem Handel im regelmäßigen Angebot.

Caterer verwenden bei der Zubereitung der Speisen regelmäßig mind. zwei fair gehandelte Zutaten. Übernimmt ein Caterer die Belieferung mit frischem Kaffee, muss dieser fair gehandelt sein.

Vereine und Organisationen führen Projekte im Themenbereich des Fairen Handels durch und schaffen Angebote der Bildungs-/ Informations- /Kampagnenarbeit zu Fairem Handel. Sportvereine setzen regelmäßig fair gehandelte Bälle und/ oder Sporttextilien im regulären Trainings- und/ oder Wettkampfbetrieb ein.

Schulen und Universitäten, die sich für Fairen Handel einsetzen, z.B. im Rahmen von Kampagnen wie Fairtrade Schools, Fairtrade Universities, faire Schüler:innen-Firmen.

Anerkannte Fair-Handels-Unternehmen mit Sitz in Berlin.

Koordinator:innen für kommunale Entwicklungspolitik auf Landes- und Bezirksebene, Wirtschaftsförderungen mit Fairem Handel als ein Arbeitsbereich.

Bezirkliche und landesweite Fairtrade Towns-Steuerungsgruppen, Kampagnen mit Schwerpunkt Fairem Handel.

Regelmäßiger Verkauf fair gehandelter Produkte in eigenen Räumlichkeiten, im Rahmen von Gottesdiensten oder bei anderen Veranstaltungen. Mit dem Siegel „Faire Gemeinde“ ausgezeichnete Gemeinden.

* Weitere Verkaufsorte mit Fairtrade-Produkten findest du HIER

 

HIER steht der Kriterienkatalog als PDF zum downloaden zur Verfügung.