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Zusammenarbeit und Mitbestimmung im Aktionsbündnis Fairer Handel Berlin

I. Arbeitsweise

Das Aktionsbündnis basiert auf freiwilliger Mitarbeit. Die Zusammenarbeit soll partizipativ, handlungsorientiert, offen und flexibel gestaltet sein und den Bündnisträger*innen einen Mehrwert für ihre eigene Arbeit bieten („besser statt mehr“).


II. Mitwirkung und Mitsprache der Akteur*innen im Aktionsbündnis

Mindestanforderung: Alle Akteur*innen tragen das Memorandum mit.


Als Bündnis-Akteur*in gelten:


Träger*innen

  • Institutionen, Unternehmen und Einzelengagierte, die ausschließlich oder überwiegend den Fairen Handel fördern
  • Institutionen oder Einzelengagierte, die gemeinnützig tätig sind und den Fairen Handel fördern
  • Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts


Unterstützer*innen

  • Institutionen, Unternehmen und Einzelengagierte, die das Selbstverständnis mittragen
  • Handelsunternehmen, die Fairtrade-Produkte in ihrem Sortiment führen
  • Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Förderinstitutionen wie EG, LEZ)

Mitsprache und Mitwirkung


  • Können im Steuerungskreises mitwirken
  • Können zu AG-Sprecher*innen gewählt werden
  • Können als Gast dem Steuerungskreis beiwohnen und Vorschläge einbringen
  • Können in AGs mitarbeiten

▪ Haben Stimmberechtigung bei der Wahl des Steuerungskreises

▪ Haben Stimmrecht auf dem Großen Bündnistreffen

▪ Werden auf der Website als „Akteur*in“ genannt


III. Gremien
III.I. Der Steuerungskreis (1x im Quartal)

Inhaltliches und organisatorisches Steuerungsgremium des Bündnisses.

Zusammensetzung
  • bestehend aus 5 bis max. 12 Personen
  • erwünscht: die Bandbreite des Bündnisses soll widergespiegelt werden → Repräsentant*innen der Bündnisakteur*innen („Träger*innen“) aus verschiedenen Bereichen (NGO, MDO, Unternehmen, Verwaltung) und Einzelpersonen (mit Bezug auf eine konkrete Funktion)
  • ein*e Vertreter*in des Trägervereins (Baobab)
  • zusätzlich bei Zustandekommen von AGs: Sprecher*in
  • Gäste, auch aus Reihen der Unterstützer*innen, sind herzlich willkommen, haben Mitsprache-, jedoch kein Stimmrecht
Wahl des Gremiums
  • Mitglieder des Steuerungskreises werden auf den großen Bündnistreffen für jeweils ein Jahr gewählt oder bestätigt.
  • Stimmberechtigt sind alle anwesenden Bündnisakteur*innen.
Entscheidungen
  • Entscheidung über die Aufnahme neuer Bündnisakteur*innen
  • Personalentscheidungen werden gemeinsam mit dem Trägerverein getroffen
  • Entscheidungen treffen die Mitglieder des Steuerungskreises als Vertreter*in ihrer jeweiligen Organisation. Es gilt das Mehrheitsprinzip (75%).
  • Es müssen mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend sein, damit das Gremium abstimmungsberechtigt ist. Stimmen sind im Vorfeld übertragbar.
Aufgaben
  • Regelmäßige Treffen (1x/Quartal)
  • Ansprechpartner für Koordinator*innen, Monitoring der Projektaktivitäten > Fachaufsicht
  • Vorbereitung grundlegender strategischer Entscheidungen
  • Vorbereitung der Großen Bündnistreffen
  • Vorbereitung des Arbeitsprogramms in Zusammenarbeit mit der Koordination
III.II. Die Großen Bündnistreffen (halbjährlich oder jährlich)
Zusammensetzung

Alle im Bündnis Aktiven werden eingeladen.

Inhalte
  • Raum für Austausch und Vernetzung
  • Ideenschmiede für die Weiterentwicklung des Bündnisses (Inhalte, Finanzierung)
  • Ausblick/Planung zukünftiger Aktivitäten, Abstimmung eines Arbeitsprogramms gemeinsamer Aktivitäten
  • Auswertung vergangener Aktivitäten
  • Wahl des Steuerungskreises
Entscheidungen
  • Alle Stimmberechtigten werden zur Meinungsbildung angehalten.
  • Gemeinsame Aktionen/Aktivitäten können stattfinden, wenn die abgegebenen Ja-Stimmen gegenüber Nein-Stimmen und Enthaltungen überwiegen.
  • Stimmberechtigt sind alle Bündnisakteur*innen. Pro Organisation/Institution gilt eine Stimme. Stimmen können übertragen werden.
III.III. Die „Bündniszentrale“/Koordination
  • vernetzt bestehende Akteur*innen und sucht neue potentielle Partner*innen
  • informiert nach innen (E-Mail-Verteiler, Online-Plattform)
  • wirkt nach außen, stellt u.a. gemeinsame Kommunikationsmedien zur Verfügung (Website, Newsletter, soziale Medien)
  • bereitet Entscheidungen vor und setzt diese in Zusammenarbeit mit anderen Akteur*innen des Bündnisses um
  • stellt Infrastruktur zur Verfügung, damit Steuerungskreis und AGs gut arbeiten können (Moderation, Räume, Inhalt)
III.IV. Optional: Die Arbeitsgruppen (AGs)
  • Bündnisakteur*innen arbeiten konkret, anlassbezogen und themenorientiert in selbständigen Arbeitsgruppen, die auch zeitlich begrenzt sein können.
  • Jede AG bestimmt eine*n Vertreter*in zum/zur AG-Koordinator*in, der/die als Sprecher*in in den Steuerungskreis entsendet wird.

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