– Zusammenarbeit und Mitbestimmung im Aktionsbündnis Fairer Handel Berlin –
I. Arbeitsweise
Das Aktionsbündnis basiert auf freiwilliger Mitarbeit. Die Zusammenarbeit soll partizipativ, handlungsorientiert, offen und flexibel gestaltet sein und den Bündnisträger*innen einen Mehrwert für ihre eigene Arbeit bieten („besser statt mehr“).
II. Mitwirkung und Mitsprache der Akteur*innen im Aktionsbündnis
Mindestanforderung: Alle Akteur*innen tragen das Memorandum mit.
Als Bündnis-Akteur*in gelten:
Träger*innen
- Institutionen, Unternehmen und Einzelengagierte, die ausschließlich oder überwiegend den Fairen Handel fördern
- Institutionen oder Einzelengagierte, die gemeinnützig tätig sind und den Fairen Handel fördern
- Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
Unterstützer*innen
- Institutionen, Unternehmen und Einzelengagierte, die das Selbstverständnis mittragen
- Handelsunternehmen, die Fairtrade-Produkte in ihrem Sortiment führen
- Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Förderinstitutionen wie EG, LEZ)
Mitsprache und Mitwirkung
- Können im Steuerungskreises mitwirken
- Können zu AG-Sprecher*innen gewählt werden
- Können als Gast dem Steuerungskreis beiwohnen und Vorschläge einbringen
- Können in AGs mitarbeiten
▪ Haben Stimmberechtigung bei der Wahl des Steuerungskreises
▪ Haben Stimmrecht auf dem Großen Bündnistreffen
▪ Werden auf der Website als „Akteur*in“ genannt
III. Gremien
III.I. Der Steuerungskreis (1x im Quartal)
Inhaltliches und organisatorisches Steuerungsgremium des Bündnisses.
Zusammensetzung
- bestehend aus 5 bis max. 12 Personen
- erwünscht: die Bandbreite des Bündnisses soll widergespiegelt werden → Repräsentant*innen der Bündnisakteur*innen („Träger*innen“) aus verschiedenen Bereichen (NGO, MDO, Unternehmen, Verwaltung) und Einzelpersonen (mit Bezug auf eine konkrete Funktion)
- ein*e Vertreter*in des Trägervereins (Baobab)
- zusätzlich bei Zustandekommen von AGs: Sprecher*in
- Gäste, auch aus Reihen der Unterstützer*innen, sind herzlich willkommen, haben Mitsprache-, jedoch kein Stimmrecht
Wahl des Gremiums
- Mitglieder des Steuerungskreises werden auf den großen Bündnistreffen für jeweils ein Jahr gewählt oder bestätigt.
- Stimmberechtigt sind alle anwesenden Bündnisakteur*innen.
Entscheidungen
- Entscheidung über die Aufnahme neuer Bündnisakteur*innen
- Personalentscheidungen werden gemeinsam mit dem Trägerverein getroffen
- Entscheidungen treffen die Mitglieder des Steuerungskreises als Vertreter*in ihrer jeweiligen Organisation. Es gilt das Mehrheitsprinzip (75%).
- Es müssen mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend sein, damit das Gremium abstimmungsberechtigt ist. Stimmen sind im Vorfeld übertragbar.
Aufgaben
- Regelmäßige Treffen (1x/Quartal)
- Ansprechpartner für Koordinator*innen, Monitoring der Projektaktivitäten > Fachaufsicht
- Vorbereitung grundlegender strategischer Entscheidungen
- Vorbereitung der Großen Bündnistreffen
- Vorbereitung des Arbeitsprogramms in Zusammenarbeit mit der Koordination
III.II. Die Großen Bündnistreffen (halbjährlich oder jährlich)
Zusammensetzung
Alle im Bündnis Aktiven werden eingeladen.
Inhalte
- Raum für Austausch und Vernetzung
- Ideenschmiede für die Weiterentwicklung des Bündnisses (Inhalte, Finanzierung)
- Ausblick/Planung zukünftiger Aktivitäten, Abstimmung eines Arbeitsprogramms gemeinsamer Aktivitäten
- Auswertung vergangener Aktivitäten
- Wahl des Steuerungskreises
Entscheidungen
- Alle Stimmberechtigten werden zur Meinungsbildung angehalten.
- Gemeinsame Aktionen/Aktivitäten können stattfinden, wenn die abgegebenen Ja-Stimmen gegenüber Nein-Stimmen und Enthaltungen überwiegen.
- Stimmberechtigt sind alle Bündnisakteur*innen. Pro Organisation/Institution gilt eine Stimme. Stimmen können übertragen werden.
III.III. Die „Bündniszentrale“/Koordination
- vernetzt bestehende Akteur*innen und sucht neue potentielle Partner*innen
- informiert nach innen (E-Mail-Verteiler, Online-Plattform)
- wirkt nach außen, stellt u.a. gemeinsame Kommunikationsmedien zur Verfügung (Website, Newsletter, soziale Medien)
- bereitet Entscheidungen vor und setzt diese in Zusammenarbeit mit anderen Akteur*innen des Bündnisses um
- stellt Infrastruktur zur Verfügung, damit Steuerungskreis und AGs gut arbeiten können (Moderation, Räume, Inhalt)
III.IV. Optional: Die Arbeitsgruppen (AGs)
- Bündnisakteur*innen arbeiten konkret, anlassbezogen und themenorientiert in selbständigen Arbeitsgruppen, die auch zeitlich begrenzt sein können.
- Jede AG bestimmt eine*n Vertreter*in zum/zur AG-Koordinator*in, der/die als Sprecher*in in den Steuerungskreis entsendet wird.
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