– Zusammenarbeit und Mitbestimmung im Aktionsbündnis Fairer Handel Berlin –
I. Arbeitsweise
Das Aktionsbündnis basiert auf freiwilliger Mitarbeit. Die Zusammenarbeit soll partizipativ, handlungsorientiert, offen und flexibel gestaltet sein und den Bündnisträger*innen einen Mehrwert für ihre eigene Arbeit bieten („besser statt mehr“).
II. Mitwirkung und Mitsprache der Akteur*innen im Aktionsbündnis 
Mindestanforderung: Alle Akteur*innen tragen das Memorandum mit. 
 
Als Bündnis-Akteur*in gelten:
Träger*innen
- Institutionen, Unternehmen und Einzelengagierte, die ausschließlich oder überwiegend den Fairen Handel fördern
 - Institutionen oder Einzelengagierte, die gemeinnützig tätig sind und den Fairen Handel fördern
 - Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
 
Unterstützer*innen
- Institutionen, Unternehmen und Einzelengagierte, die das Selbstverständnis mittragen
 - Handelsunternehmen, die Fairtrade-Produkte in ihrem Sortiment führen
 - Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Förderinstitutionen wie EG, LEZ)
 
Mitsprache und Mitwirkung
- Können im Steuerungskreises mitwirken
 - Können zu AG-Sprecher*innen gewählt werden
 
- Können als Gast dem Steuerungskreis beiwohnen und Vorschläge einbringen
 - Können in AGs mitarbeiten
 
▪ Haben Stimmberechtigung bei der Wahl des Steuerungskreises
▪ Haben Stimmrecht auf dem Großen Bündnistreffen
  ▪ Werden auf der Website als „Akteur*in“ genannt 
III. Gremien
III.I. Der Steuerungskreis (1x im Quartal)
Inhaltliches und organisatorisches Steuerungsgremium des Bündnisses.
Zusammensetzung
- bestehend aus 5 bis max. 12 Personen
 - erwünscht: die Bandbreite des Bündnisses soll widergespiegelt werden → Repräsentant*innen der Bündnisakteur*innen („Träger*innen“) aus verschiedenen Bereichen (NGO, MDO, Unternehmen, Verwaltung) und Einzelpersonen (mit Bezug auf eine konkrete Funktion)
 - ein*e Vertreter*in des Trägervereins (Baobab)
 - zusätzlich bei Zustandekommen von AGs: Sprecher*in
 - Gäste, auch aus Reihen der Unterstützer*innen, sind herzlich willkommen, haben Mitsprache-, jedoch kein Stimmrecht
 
Wahl des Gremiums
- Mitglieder des Steuerungskreises werden auf den großen Bündnistreffen für jeweils ein Jahr gewählt oder bestätigt.
 - Stimmberechtigt sind alle anwesenden Bündnisakteur*innen.
 
Entscheidungen
- Entscheidung über die Aufnahme neuer Bündnisakteur*innen
 - Personalentscheidungen werden gemeinsam mit dem Trägerverein getroffen
 - Entscheidungen treffen die Mitglieder des Steuerungskreises als Vertreter*in ihrer jeweiligen Organisation. Es gilt das Mehrheitsprinzip (75%).
 - Es müssen mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend sein, damit das Gremium abstimmungsberechtigt ist. Stimmen sind im Vorfeld übertragbar.
 
Aufgaben
- Regelmäßige Treffen (1x/Quartal)
 - Ansprechpartner für Koordinator*innen, Monitoring der Projektaktivitäten > Fachaufsicht
 - Vorbereitung grundlegender strategischer Entscheidungen
 - Vorbereitung der Großen Bündnistreffen
 - Vorbereitung des Arbeitsprogramms in Zusammenarbeit mit der Koordination
 
III.II. Die Großen Bündnistreffen (halbjährlich oder jährlich)
Zusammensetzung
Alle im Bündnis Aktiven werden eingeladen.
Inhalte
- Raum für Austausch und Vernetzung
 - Ideenschmiede für die Weiterentwicklung des Bündnisses (Inhalte, Finanzierung)
 - Ausblick/Planung zukünftiger Aktivitäten, Abstimmung eines Arbeitsprogramms gemeinsamer Aktivitäten
 - Auswertung vergangener Aktivitäten
 - Wahl des Steuerungskreises
 
Entscheidungen
- Alle Stimmberechtigten werden zur Meinungsbildung angehalten.
 - Gemeinsame Aktionen/Aktivitäten können stattfinden, wenn die abgegebenen Ja-Stimmen gegenüber Nein-Stimmen und Enthaltungen überwiegen.
 - Stimmberechtigt sind alle Bündnisakteur*innen. Pro Organisation/Institution gilt eine Stimme. Stimmen können übertragen werden.
 
III.III. Die „Bündniszentrale“/Koordination
- vernetzt bestehende Akteur*innen und sucht neue potentielle Partner*innen
 - informiert nach innen (E-Mail-Verteiler, Online-Plattform)
 - wirkt nach außen, stellt u.a. gemeinsame Kommunikationsmedien zur Verfügung (Website, Newsletter, soziale Medien)
 - bereitet Entscheidungen vor und setzt diese in Zusammenarbeit mit anderen Akteur*innen des Bündnisses um
 - stellt Infrastruktur zur Verfügung, damit Steuerungskreis und AGs gut arbeiten können (Moderation, Räume, Inhalt)
 
III.IV. Optional: Die Arbeitsgruppen (AGs)
- Bündnisakteur*innen arbeiten konkret, anlassbezogen und themenorientiert in selbständigen Arbeitsgruppen, die auch zeitlich begrenzt sein können.
 - Jede AG bestimmt eine*n Vertreter*in zum/zur AG-Koordinator*in, der/die als Sprecher*in in den Steuerungskreis entsendet wird.
 
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